Honorar/ Preise – Finanzierungsmöglichkeiten
Da Heilpraktiker keine Abrechnungsverträge mit gesetzlichen Krankenkassen haben, erhalten Sie den Vorteil echter Therapiefreiheit, somit können wir alle für Sie wirkungsvollen Methoden anwenden, ohne Vorgaben einer Krankenkasse eingeschränkt zu sein.
Leistungen, die durch mich als Heilpraktikerin für Psychotherapie, Traumatherapie und Hypnose erbracht werden, sind ausschließlich Privatleistungen.
Mein Honorar beträgt € 100,- pro Stunde. Ich rechne meine therapeutische Behandlung nach geleisteter Zeit ab. Im allgemeinen rechnen Sie bitte mit 1,5 bis 2 Std. pro Termin (persönliche andere Vereinbarungen sind jederzeit möglich). Ich bitte am Ende jeder Behandlung um Barzahlung.
Meine Honorare sind nach § 4 Nr. 14 S.1 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Gegebenenfalls können Sie die Behandlungshonorare als außergewöhnliche Belastung auch steuerlich absetzen.
Weitere Informationen, erhalten Sie von Ihrem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt.
Privatversicherte erhalten nach der Barzahlung selbstverständlich eine ordentliche Rechnung zum Einreichen bei der Kasse.
Nähere Informationen zu den Modalitäten unserer Zusammenarbeit, dem Dienstleistungsvertrag nach § 611ff.BGB, der Gewährung einer Vergütung, der Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht erhalten Sie ebenfalls im Vorfeld per Mail zur persönlichen Einsicht. Wir besprechen es zusammen dann auch in der ersten Sitzung der Therapie.
Für manche Anliegen biete ich Komplettangebote für die Behandlungen an. Diese finden Sie im Einzelnen auf der Seite der entsprechenden Symptome.
Weitere Hinweise:
Hohe Qualität und ausreichend Zeit für Ihre persönlichen Anliegen ist stets eins meiner Ziele. Aus diesem Grunde arbeite ich ausschließlich nach für Sie individuell festgelegten Bestellterminen.
In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass Klienten an der Wahrnehmung gebuchter Termine verhindert sind. Bitte geben Sie deshalb zuverlässig bis spätestens 24 Stunden vor Ihrem vereinbarten Termin Bescheid. In diesem Falle ist eine Umbuchung selbstverständlich kostenfrei. Gebuchte Behandlungstermine, die ohne Benachrichtigung nicht wahrgenommen werden, muss ich als Bestellpraxis leider die vereinbarte Zeit mit dem halben Stundenhonorar in Rechnung stellen.
Finanzierungswege
Die folgenden Ausführungen zeigen Wege auf, die eine Psychotherapie/ Traumatherapie finanziell – nach meinem derzeitigen Kenntnisstand – ermöglichen können. Sie haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind leider keine Garantien. Bitte informieren Sie sich vor Therapiebeginn über Ihre Möglichkeiten.
Gesetzliche Krankenversicherungen
Hilfe bei der Vermittlung eines Kassen -Therapieplatzes können Sie z.B. bei der Koordinationsstelle der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (www.kvb.de) bekommen.
weitere Infos für die Kostenerstattung hier
Private Krankenversicherungen / Zusatzversicherungen für Heilpraktiker
Wie bei den Gesetzlichen Krankenkassen können Sie auch hier meist fünf probatorische Sitzungen in Anspruch nehmen, die ohne Antrag von der Kasse bezahlt werden müssen. Es gibt allerdings auch Privatkassen, die die Erstattung der Kosten auf eine Behandlung bei ärztlichen Psychotherapeuten einschränken.
Wenn Sie einen Vertrag mit einer privaten Krankenkasse oder Zusatzversicherung abgeschlossen haben, so erkundigen Sie sich bitte eigenständig, in welchem Rahmen eine Kostenübernahme möglich sein kann.
Im Falle einer Kostenübernahme durch eine private Krankenkasse weise ich darauf hin, dass Krankenkassen im Rahmen einer Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) aus dem Jahre 1986 bezuschussen, meine Honorare orientieren sich an den derzeit allgemein üblichen Sätzen der Heilpraktiker für Psychotherapie.
Die Regelungen für den eigentlichen Therapieantrag sind von Kasse zu Kasse sehr unterschiedlich. Wenden Sie sich vor der ersten Sitzung direkt an Ihre Krankenkasse, um die entsprechenden Bestimmungen zu erfahren und um sich die Antragsformulare schicken zu lassen.
Sehr positive Erstattungsbeispiele: DeBeKa erstattet sowohl Psychotherapie wie auch Heilhypnose nach GebüH auch beim Heilpraktiker für Psychotherapie; auch die Continentale bis 20 Sitzungen Psychotherapie a 29,-€
Privatabrechnung
Ihre Einzeltherapie wird privat abgerechnet und kann als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden (§33 Abs.1 EStG). Bei beruflichen bedingten Konflikten können die Kosten als Werbungskosten voll abgesetzt werden.
Berufsgenossenschaften / gesetzliche Unfallkassen
Für medizinische und psychologische Versorgungsleistungen bei beruflichen Unfällen und Berufskrankheiten sind in Deutschland die Berufsgenossenschaften bzw. gesetzlichen Unfallkassen zuständig. Sie sind darüber hinaus Träger von Rentenansprüchen. Für den Fall von Arbeits- oder Wegeunfällen zur Arbeit (Arbeitnehmer und Schüler) sind manche Berufsgenossenschaften aufgeschlossen für Fragen einer Trauma-Akuttherapie und Frühhilfe für Betroffene, denn durch rechtzeitig verfügbare fachlich kompetente und wissenschaftlich erprobte Hilfsmaßnahmen für Trauma-Opfer lassen sich langfristige Störungen vermeiden.
Freier Heilfürsorge
Vollzugsbeamten des Bundesgrenzschutzes, Polizeivollzugsbeamten und Soldaten steht freie Heilfürsorge zu. Der Anspruch auf freie Heilfürsorge hat Vorrang vor dem Anspruch auf Gewährung von Beihilfen.
Weißer Ring e.V.
Der Weiße Ring ist eine bundesweit tätige Opferschutzorganisation die für die Belange der Opfer von Gewalt und Kriminalität eintritt. Er gewährt u.a. einen Beratungsscheck für eine kostenlose medizinisch-psychologische Erstberatung bei seelischen Belastungen infolge einer Straftat für alle von einer Straftat betroffenen Personen, d.h. Opfern und unmittelbar Beteiligten wie z.B. die Angehörigen von Ermordeten.
www.weisser-ring.de
Hilfe für Opfer von Gewalttaten nach dem Opfer-Entschädigungsgesetz (OEG)
Nach dem 1976 beschlossenen Opferentschädigungsgesetz haben Verbrechensopfer unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf staatliche Hilfe.
www.zbfs.bayern.de/oeg/index.html
Verkehrsopferhilfe
Unter ganz bestimmten Voraussetzungen kann nach einer Tat mit einem Kraftfahrzeug oder Anhänger die Verkehrsopferhilfe die Kosten übernehmen.
www.verkehrsopferhilfe.de